Patienteninformation

Wir sind Wahltherapeuten aller Krankenkassen.

Um eine Physiotherapie in Anspruch zu nehmen, benötigen Sie eine ärztliche Therapieverordnung.

Diese Verordnung muss vor Beginn der Behandlung chefärztlich bewilligt werden. (Ausnahme: Derzeit ist die Bewilligungspflicht für alle Kassen außer der SVS ausgesetzt!)

Am Ende einer Behandlungsserie erhalten Sie eine Rechnung. Die beglichene Rechnung können Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen, wobei die Höhe der Rückvergütung von den verordneten Anwendungen abhängig ist.

Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie, diesen spätestens zwei Werktage vorher abzusagen. Je früher wir informiert werden, desto besser können wir planen. Kurzfristiger abgesagte Termine müssen wir Ihnen leider privat in Rechnung stellen.

Zur Terminvereinbarung oder bei Fragen kontaktieren Sie uns bitte telefonisch (0662/640515) oder per E-Mail (therapie@physio-parsch.at).