Wir waren Wahltherapeuten aller Krankenkassen.
Um eine Physiotherapie in Anspruch zu nehmen, benötigten Sie eine ärztliche Therapieverordnung.
Am Ende einer Behandlungsserie erhielten Sie eine Rechnung. Die beglichene Rechnung konnten Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen, wobei die Höhe der Rückvergütung von den verordneten Anwendungen abhängig ist.
Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, baten wir Sie, diesen spätestens zwei Werktage vorher abzusagen. Je früher wir informiert wurden, desto besser konnten wir planen. Kurzfristiger abgesagte Termine mussten wir Ihnen leider privat in Rechnung stellen.